Kinderfreundliche Gemeinde
Umsetzung : Komplex | Kosten : Mittel | Zielpublikum : Kinder, Jugendliche
Anbieter : Gemeindeverwaltungen
Damit verbundene SDGs
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Beschreibung
Beschreibung der Massnahme
Die UNICEF-Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» unterstützt die Einhaltung der Kinderrechtskonvention auf Gemeindeebene. Sie bietet Gemeinden die Möglichkeit, eine Standortbestimmung zur Kinderfreundlichkeit vorzunehmen. Zudem bringt sie gezielt Prozesse auf den Weg, die darauf abzielen, das Lebensumfeld an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen und damit die Bedingungen für das jeweils vier Jahre gültige Label «Kinderfreundliche Gemeinde» zu erfüllen.
Das Ziel ist, optimale Bedingungen betreffend Schutz, Gesundheit, Freizeit, Unterkunft und öffentliche Einrichtungen zu schaffen, um die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern. Die Gemeinden können beispielsweise in den Bereichen Verwaltung und politische Partizipation, Schule oder familienergänzende Betreuung aktiv werden.
Vorteile und Risiken
Vorteile:
- Bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und entsprechende gezielte Investitionen
- Verbessert Lebensqualität und Image der Gemeinde
- Nutzung des Netzwerks «Kinderfreundliche Gemeinden».
Umsetzung
Projektlauf
Etappe 1: Standortbestimmung (= Selbstevaluation) durch die zuständigen Gemeindeämter anhand eines Fragenkatalogs (erhältlich bei UNICEF).
Etappe 2: Besprechung der Ergebnisse mit Verantwortlichen des UNICEF-Labels «Kinderfreundliche Gemeinde» (falls gewünscht).
Etappe 3: Entscheid der Gemeinde, das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» zu beantragen.
Etappe 4: Durchführung eines partizipativen Workshops, bei dem die Kinder und Jugendlichen ihre Zufriedenheit, ihre Wünsche und ihre Vorschläge zur Verbesserung der Lebensqualität in der Gemeinde äussern können.
Etappe 5: Erarbeitung eines Aktionsplans für vier Jahre auf Grundlage der Ergebnisse von Selbstevaluation und partizipative Workshop.
Etappe 6: Analyse von Selbstevaluation, partizipative Workshop und Aktionsplan durch die UNICEF-Evaluatorin oder den UNICEF-Evaluator und Bericht an die Fachjury «Kinderfreundliche Gemeinde».
Etappe 7: Erhalt des Labels «Kinderfreundliche Gemeinde» für vier Jahre.
Etappe 8: Erstellung eines Zwischenberichts nach zwei Jahren.
Etappe 9: Verlängerung und Erneuerung des Labels
Punkte, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen
Allgemein: Die Schritte können jederzeit erfolgen. Die Dauer des Prozesses variiert von Gemeinde zu Gemeinde und hängt davon ab, wie viel Zeit die Etappen 1 bis 5 beanspruchen.
Etappe 7: Ist der Entscheid der UNICEF-Fachjury positiv, erhält die Gemeinde für vier Jahre das Label «Kinderfreundliche Gemeinde». Während dieser Zeit darf die Gemeinde Titel und Logo des Labels zu Werbezwecken verwenden.
Etappe 9: Um das Label nach vier Jahren verlängern zu können, müssen Massnahmen und Aktionsplan erfolgreich umgesetzt worden sein. Die Gemeinde muss aber auch erneut eine Standortbestimmung vornehmen, einen Workshop durchführen und einen neuen Aktionsplan erarbeiten.
Überwachung und Evaluierung
Nach zwei Jahren verfasst die Gemeinde für UNICEF einen Bericht über die bisherige Umsetzung ihres Aktionsplans.
Businessplan
Kosten in Zahlen
Fragenkatalog für die Selbstevaluation: CHF 49 (ohne Portokosten).
Sichtung der Selbstevaluation der Gemeinde: CHF 2000.
Präsentation der Ergebnisse der Gemeinde (auf Anfrage): nach Vereinbarung.
Kosten für die externe Evaluation und das Label:
- für Gemeinden mit über 40 000 Einw.: CHF 20 000
- für Gemeinden mit 10 000 bis 40’000 Einw.: CHF 15 000
- für Gemeinden mit weniger als 10 000 Einw.: CHF 10 000
- für kleinere Gemeinden: nach Vereinbarung.
Mögliche Unterstützung
Es besteht die Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag von privaten Sponsorinnen und Sponsoren zu erhalten. UNICEF sorgt für die Koordination mit diesen und stellt auf ihrer Website Antragsformulare für Finanzbeiträge zur Verfügung.
Kinder- und Jugendsubvention der GSD (Staat Freiburg).
Ausführungsbeispiel
Dreissig Schweizer Gemeinden (darunter Bern, Genf, Lausanne, Thun, Wil und Zug) verfügen bereits über das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» (Liste der Gemeinden auf der Website).
Weitere Beispiele im Leitfaden von Coord21 für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in den Gemeinden.
Kontakt
Kinderfreundliche Gemeinde
UNICEF Schweiz und Liechtenstein
044 317 22 73
Die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJF), (Staat Freiburg, GSD)
026 305 15 49
Nützliche Links
Weitere Links im Leitfaden von Coord21 für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in den Gemeinden: www.agenda2030.ch
